Green Events in der Steiermark - Antragstellung und Kriterien
Aktueller Hinweis
Eine neue
EU-Richtlinie 2024/825 verpflichtet ab 27.09.2026 dazu, Umweltaussagen stets wissenschaftlich belegen zu müssen und stellt neue, umfassende Anforderungen an Aussagen zu Umwelt und Nachhaltigkeit.
Derzeit wird geprüft, inwiefern sich diese neue rechtliche Situation auf die Initiative Green Events Steiermark auswirkt. Während dieser Prüfung können wir aktuell keine neuen Anträge positiv bearbeiten. Sobald ein Ergebnis der Prüfung vorliegt, informieren wir Sie auf unserer Website!
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen aber, weiterhin die Kriterien von Green Events Steiermark als Orientierung für die Abhaltung Ihrer Veranstaltung heranzuziehen.
Nähere Informationen zur neuen rechtlichen Situation finden Sie auf der
Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie auf der
Website der Wirtschaftskammer Österreich!
Die oben genannten Kriterien im Antragsformular basieren auf den Mindestanforderungen des Green Events Austria-Netzwerkes. Am 7. März 2018 wurden vom
GEA - Green Events Austria-Bund/Bundesländer-Netzwerk die
"Mindestanforderungen an nachhaltige Veranstaltungen in Österreich" beschlossen und damit erstmals ein österreichweit einheitlicher Mindeststandard in der Organisation und Durchführung von Green Events etabliert.
Konkrete Punkte, was Sie tun können, damit auch Ihre nächste Veranstaltung nachhaltiger sein kann, können Sie der
"Checkliste für die Organisation nachhaltiger Veranstaltungen" entnehmen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auch in der Broschüre
"Nachhaltig zum Green Event".

