Mindestanforderungen an nachhaltige Veranstaltungen in Österreich
Das Netzwerk Green Events Austria bestehend aus dem BMK und VertreterInnen aller österreichischen Bundesländer und deren regionalen Green Events Initiativen beschloss am 7. März 2018 nachfolgende "Mindestanforderungen an nachhaltige Veranstaltungen in Österreich". Damit soll ein österreichweit einheitlicher Mindeststandard in der Organisation und Durchführung von Green Events etabliert werden.
1. Klimaschonende Mobilität
- Die VeranstalterInnen achten bei der Planung und Durchführung der Events auf eine klimaschonende An- und Abreise der BesucherInnen und TeilnehmerInnen. Das heißt, der Veranstaltungsort soll vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, U-Bahn, Straßenbahn), zu Fuß und/oder mit dem Fahrrad erreichbar sein. Falls dies nicht möglich ist, sollen umweltfreundliche Alternativen wie Shuttledienste, Fahrradtaxidienste, Anrufsammeltaxis, Fahrgemeinschaften oder Mitfahrbörsen beworben werden.
- Die VeranstalterInnen kommunizieren rechtzeitig die Erreichbarkeit des Veranstaltungsorts mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, U-Bahn, Straßenbahn), zu Fuß und/oder mit dem Fahrrad, oder Shuttledienste, Fahrradtaxidienste, Anrufsammeltaxis, Fahrgemeinschaften oder Mitfahrbörsen.
2. Verpflegung
- Saisonale regionale Verpflegung: Wenn bei der Veranstaltung die untenstehenden Kategorien angeboten werden, so müssen überwiegend saisonal und regional produzierte Produkte verwendet werden (Fleisch, Geflügel, Fisch, Obst, Gemüse, Milch und/oder Milchprodukte, Getränke).
- Bei der Veranstaltung werden vorzugsweise zertifizierte Bio-Produkte in folgenden Kategorien angeboten bzw. verwendet (Fleisch, Geflügel, Fisch, Obst, Gemüse, Milch und/oder Milchprodukte, Getränke).
- Mindestens ein vegetarisches oder veganes Hauptgericht wird bei der Veranstaltung angeboten.
- Nicht regionale Lebensmittel werden soweit verfügbar aus fairem Handel bezogen (Kaffee, Kakao, Tee, Schokolade).
3. Abfallvermeidung
- Für den Getränkeausschank an die Gäste/TeilnehmerInnen werden ausschließlich Porzellantassen, Gläser oder Mehrwegkunststoffbecher verwendet.
- Für die Ausgabe von Speisen wird ausschließlich Mehrweggeschirr verwendet. In Ausnahmefällen (sicherheitspolizeiliche Bestimmungen, Verfügbarkeit) können Pappteller sowie Schüsseln aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.
- Getränke werden in Mehrweggebinden (Fässern, Containern, Zapfanlagen, Mehrwegflaschen) eingekauft, sofern die jeweilige Getränkeart am Markt in ausreichender Vielfalt und Menge verfügbar ist.
- Leitungswasser wird nach Verfügbarkeit angeboten und entsprechend kommuniziert.
Einmalportionsverpackungen für Kaffee (Kaffeepads und -kapseln) werden nicht verwendet. Andere Einmalportionsverpackungen für bspw. Milchprodukte, Ketchup oder Senf sind tunlichst zu vermeiden.
4. Abfalltrennung
- Bei der Veranstaltung sind im Gäste- und im Gastronomiebereich (Küche, Schank, Bar, Service, etc.) sowie "Back Stage" die anfallenden Abfälle unter Berücksichtigung des regionalen Abfalltrennsystems zu sammeln. Entsprechend gekennzeichnete Behältnisse sind nach Art und Menge bspw. für Restmüll, Papier, Glas-, Metall- und Kunststoffverpackungen, Altspeisefett und -öl, Speisereste zur Verfügung zu stellen.
5. Ressourcenschonung
- Sämtliche veranstaltungsrelevanten Druckwerke (Einladungen, Dokumentationen, Poster, etc.) sind nach dem Prinzip des minimalen Ressourcenaufwands angefertigt: doppelseitige Kopien, Ersatz durch elektronische Datenträger, Mail-Services, Internet, Apps, mobileticketing, Verwendung von Recyclingpapier, etc.
- Die VeranstalterInnen achten auf einen effizienten Einsatz von umweltfreundlichen Materialien (vorzugsweise Materialen aus nachwachsenden Rohstoffen).
- Die VeranstalterInnen achten auf einen effizienten Energieeinsatz, indem ein Beleuchtungskonzept erarbeitet wird, energieeffiziente Technik und Geräte sowie umweltschonende Stromaggregate eingesetzt werden oder der Energieverbrauch erhoben wird, etc.
- Die VeranstalterInnen achten auf einen effizienten Wassereinsatz, bspw. durch wassersparende Sanitäreinrichtungen (bspw. Spülstopptaste).
- Nach Möglichkeit wird Kälte- bzw. Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen bzw. Eigenversorgung (bspw. Photovoltaik) verwendet.
- Nach Möglichkeit wird Strom aus erneuerbaren Quellen bzw. Eigenversorgung (bspw. Photovoltaik) verwendet.
6. Barrierefreiheit
- VeranstalterInnen achten auf die Barrierefreiheit der Veranstaltung und des Veranstaltungsortes. Barrierefreie Angebote für TeilnehmerInnen mit z.B. Mobilitäts-, Hör-oder Seh-Beeinträchtigungen werden zum frühest möglichen Zeitpunkt kommuniziert.
7. Aktive Kommunikation
- Die VeranstalterInnen kommunizieren den beteiligten MitarbeiterInnen, LieferantInnen und PartnerInnen bspw. bei Meetings oder Mailings frühzeitig die Green Event Maßnahmen der Veranstaltung.
- Die VeranstalterInnen kommunizieren den TeilnehmerInnen und der Öffentlichkeit frühzeitig die Green Event Maßnahmen der Veranstaltung bspw. Wird in der Einladung oder im Programm darauf hingewiesen.
- Während der Veranstaltung wird deutlich kommuniziert, dass die Veranstaltung als Green Event durchgeführt wird.
Originaltext der " Mindestanforderungen an nachhaltige Veranstaltungen in Österreich"